Amtliche Meldung

Kartierungsarbeiten im südlichen Abschnitt

Die rund 150 Kilometer lange Ostniedersachsenleitung ist der
geplante Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zwischen der Elbe bei Geesthacht und Wahle bei Braunschweig neben einer bestehenden 380-kV-Leitung.

Die TenneT TSO GmbH hat am 9. April 2025 Unterlagen für den Südabschnitt der Ostniedersachsenleitung bei der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eingereicht. Seitdem läuft das Planfeststellungsverfahren. Als Grund-lage für die Planung und um später einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, werden aktuell die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt.
Kartierungsarbeiten
Die TenneT TSO GmbH führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorbereitende Kartierungen durch. Diese erfolgen in Form fußläufiger Begehungen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Kartierungsarbeiten erstrecken sich über ca. 86 km entlang der geplanten Freileitung im Abschnitt Süd zwischen Stadorf und Wahle und finden zwischen August 2025 und Dezember 2025 statt. Die Kartierung hängt von äußeren Umständen wie z.B. dem Wetter ab, so dass sich der genaue Zeitraum kurzfristig ändern kann.
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Zur Ermittlung bestehender Grabenverrohrungen sind Begehungen an Gewässern und Gräben vorgesehen. Diese Begehungen erfolgen zu Fuß und erfordern das Betreten angrenzender Flächen, einschließlich landwirtschaftlich genutzter sowie ökologisch sensibler Bereiche wie Naturschutzflächen. Die Arbeiten werden ohne schweres Gerät und zu Fuß erledigt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus dem § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung. In diesem Falle werden wir eine Beweissicherung einsetzen.
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch das Inge-nieurbüro Kuhn und Partner (K+P).
Kontakt
Für Fragen zum Projekt oder den geplanten Maßnahmen steht
Ihnen das Kommunikationsteam der Ostniedersachsenleitung
zur Verfügung:

T +49 69 900 2888 15
E kontakt@ostniedersachsenleitung.info

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur aktuellen Planung des Projektes finden

Sie unter: tennet.eu/onil

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